
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Niklas Clamann, der sich in seiner Kanzlei in Münster auf die Durchführung der sogenannten Online Scheidung spezialisiert hat.
Viele Menschen planen ihre finanzielle Zukunft sorgfältig. Sie sparen in Fonds, investieren in Aktien, kaufen eine Immobilie oder beteiligen sich an Unternehmen. An die Möglichkeit einer Scheidung denken dabei die wenigsten. Kommt es doch dazu, stellt sich schnell die Frage, wie diese Vermögenswerte rechtlich behandelt werden und welche Aufteilung vorgesehen ist.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, erklärt, welche Werte in den Ausgleich einfließen und zeigt Möglichkeiten, schon vorab Vorsorge zu treffen.
Inhaltsverzeichnis
Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand
Ohne Ehevertrag leben Ehepaare in Deutschland automatisch in der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Jeder Ehepartner verwaltet sein eigenes Vermögen, trotzdem kann es am Ende der Ehe zu einem Ausgleich kommen. Entscheidend ist, welcher Vermögenszuwachs während der Ehezeit erzielt wurde. Dieser finanzielle Ausgleich wird Zugewinnausgleich genannt.
Der Ausgleich erfolgt nicht automatisch mit der Scheidung. Er muss ausdrücklich beantragt werden – entweder zusammen mit dem Scheidungsverfahren oder spätestens drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch.
Scheidung: Wie der Zugewinn berechnet wird
Für die Berechnung sind zwei Zeitpunkte maßgeblich: der Tag der Eheschließung und der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Das Vermögen beider Partner wird zu beiden Zeitpunkten ermittelt und miteinander verglichen.
Ein Beispiel:
Ehepartner A besitzt bei Eheschließung ein Wertpapierdepot im Wert von 10.000 Euro. Bis zur Scheidung steigt dessen Wert auf 70.000 Euro. Der Zugewinn beträgt 60.000 Euro. Ehepartner B hat bei Eheschließung kein Vermögen und spart während der Ehe 10.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto an. Der Zugewinn liegt somit bei 10.000 Euro. Die Differenz beider Zugewinne beträgt 50.000 Euro. Davon steht Ehepartner B die Hälfte, also 25.000 Euro, als Ausgleich zu.
Ob ein Vermögenswert auf den Namen eines oder beider Partner lautet, spielt keine Rolle. Entscheidend ist allein, welcher Zuwachs in der Ehe erzielt wurde.
Welche Vermögenswerte berücksichtigt werden
Grundsätzlich wird sämtliches Vermögen einbezogen, das während der Ehe hinzugekommen ist. Dazu gehören unter anderem Wertpapierdepots, Fonds, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Bankguthaben und in manchen Fällen auch digitale Anlagen wie Kryptowährungen. Diese spielen in der Praxis meist nur eine ergänzende Rolle, unterliegen aber denselben Auskunfts- und Offenlegungspflichten.
Schenkungen und Erbschaften sind in der Regel ausgenommen, sofern sie klar nachgewiesen werden können. Die Wertsteigerung solcher Zuwendungen während der Ehe wird jedoch berücksichtigt.
Vorsorge durch Ehevertrag
Ein Ehevertrag ermöglicht es, die Vermögensaufteilung individuell zu gestalten. So kann der Zugewinnausgleich vollständig ausgeschlossen oder auf bestimmte Vermögenswerte beschränkt werden. Gerade bei umfangreichem Immobilienbesitz oder Unternehmensanteilen kann dies sinnvoll sein, um wirtschaftliche Belastungen im Fall einer Scheidung zu vermeiden.
Der Vertrag muss notariell beurkundet werden und kann sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden. Empfehlenswert ist es, in einer stabilen Phase der Beziehung offen über diese Fragen zu sprechen.
Einigung nach der Trennung
Auch nach einer Trennung besteht die Möglichkeit, eine Vereinbarung zur Vermögensaufteilung zu treffen. Diese sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung kann den Zugewinnausgleich ebenso regeln wie andere Scheidungsfolgen. Sie muss ebenfalls notariell beurkundet werden, wenn sie den Zugewinnausgleich betrifft.
Solche Lösungen sind oft weniger belastend als ein gerichtliches Verfahren und können dazu beitragen, Kosten und Zeit zu sparen.
Offenlegungspflichten ernst nehmen
Im Zuge des Zugewinnausgleichs besteht ein umfassender Anspruch auf Auskunft über das gesamte Vermögen. Wer in dieser Phase Konten, Depots oder andere Werte verschweigt, riskiert nicht nur den Verlust prozessualer Vorteile, sondern möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen.
Gerichte fragen inzwischen gezielt nach verschiedenen Anlageformen. Wer versucht, Vermögen zu verbergen, geht daher ein hohes Risiko ein.
Fazit: Vermögen und Scheidung
Vermögensaufbau ist eine kluge Entscheidung. Ebenso wichtig ist es, die rechtlichen Folgen einer Ehe im Blick zu behalten. Der gesetzliche Güterstand kann bei einer Scheidung zu einer erheblichen Vermögensverschiebung führen. Wer sich frühzeitig mit Themen wie Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung befasst, kann Konflikten vorbeugen und seine wirtschaftlichen Interessen besser schützen.
Frühzeitige Klarheit sorgt dafür, dass im Fall der Trennung nicht nur das Vermögen, sondern auch die persönlichen Nerven geschont werden.
Passende Artikel:
- Geldanlage für Anfänger – Erfolgreich Vermögensaufbau betreiben
- Wie viel Geld sollte man mit 30 haben für die finanzielle Freiheit?
- Wie viel Geld hat ein normaler Mensch auf dem Konto?
- Bitcoin Prognose 2025: Bitcoin Kurs, BTC und die Zukunft des Kryptomarkts
- Kryptowährung kaufen für Anfänger – so viel Profit ist möglich
- Wie oft Sex in der Ehe nach 20 Jahren? Einblicke, Fakten und Tipps
- Sexualität in der Partnerschaft: Schlüssel zu einer erfüllten Beziehung
Hinterlasse jetzt einen Kommentar